Novelle der Gefahrstoffverordnung: Was jetzt beim Umgang mit Asbest gilt (Stand 2025)

Trotz des Asbestverbots von 1993 sind Millionen Gebäude in Deutschland noch immer von Gefahrstoffverschmutzung betroffen. Seit dem 5. Dezember 2024 gilt die neue Fassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Besonders relevant für die Baupraxis: die neuen Regelungen zum Umgang mit Asbest in Bestandsgebäuden – einem der gefährlichsten Altlastenstoffe im Bauwesen.

Was hat sich geändert?

Die überarbeitete GefStoffV bringt unter anderem folgende Neuerungen:

  • Risikoorientierte Schutzmaßnahmen (Ampelmodell): Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen wie Asbest werden nun nach Risiko eingestuft (niedrig, mittel, hoch). Daraus ergeben sich abgestufte Schutzmaßnahmen.
  • Funktionale Instandhaltung: Bestimmte handwerkliche Tätigkeiten – z. B. das Fräsen von Schlitzen in asbesthaltigem Putz – sind unter Einhaltung strenger Schutzmaßnahmen wieder erlaubt.
  • Technische Erkundung: Arbeitgeber:innen dürfen gezielt Fachfirmen mit der Untersuchung potenziell asbestbelasteter Bereiche beauftragen.
  • Psychische Belastung: Erstmals müssen auch psychische Auswirkungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
  • Private Haushalte: Auch private Bauherr:innen haben jetzt Mitwirkungspflichten, z. B. bei der Bereitstellung von Informationen über mögliche Gefahrstoffe.
  • Anzeige- und Sachkundenachweispflichten: Tätigkeiten mit Asbest sind weiterhin anzeige- und zulassungspflichtig und dürfen nur von sachkundigen Personen ausgeführt werden.

Was bedeutet das für Ihre Bauprojekte?

Die neue Regelung schafft mehr Klarheit und Spielräume, insbesondere im Bestand. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Dokumentation, Arbeitsschutz und die Schulung aller Beteiligten.

Als erfahrenes Bauingenieurbüro für Rückbau, Altlastenentsorgung und Abbruchkonzepte unterstützen wir Sie in allen Projektphasen – von der ersten Bestandsaufnahme über die Gefährdungsbeurteilung bis hin zur fachgerechten Umsetzung nach TRGS 519.

Unsere Leistungen im Überblick:

Bei Abbruch-, Rückbau- oder Sanierungsmaßnahmen sowie bei der Neubebauung kontaminierter Standorte ist der Schutz von Mensch und Umwelt oberstes Gebot. Wir bieten umfassende Ingenieur- und Sachverständigenleistungen in den folgenden Bereichen:

  • Erstellung von Abbruch- und Entsorgungskonzepten (Schadstoffgutachten) durch zertifizierte Fachpersonen bei Verdacht auf Schadstoffe wie Asbest, PCB, PAK, Schwermetalle, Teer, MKW u. a.
  • Rückbau- und Entsorgungsplanung, einschließlich Trennung, Wiederverwendung und Verwertung von Baumaterialien gemäß geltenden Richtlinien
  • Fachgutachterliche Begleitung von Aushubarbeiten bei kontaminierten Böden und Altstandorten (Altlasten), inklusive Koordination mit den zuständigen Behörden
  • Fachbauleitung für Altlasten nach behördlicher Auflage – Planung, Überwachung und Dokumentation gemäß Genehmigungsauflagen
  • Nachweisführung bei Gefahrstoffen inkl. Messungen, Beprobung, Entsorgungsdokumentation und rechtskonformer Abwicklung
  • Schulung und Qualifikation unserer Mitarbeitenden:
    • Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 (Asbest)
    • Fachkunde TRGS 524 Anlage 2A (kontaminierte Bereiche)
    • DGUV-R 101-004 Anhang 6A
    • LAGA PN 98
    • AQS-Lehrgänge für Probennehmer (BW)
    • Nachweis „Messen von Asbest und KMF“

Gefahrstoffe stellen ein erhebliches Risiko für Gesundheit und Umwelt dar. Unsere Arbeit stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten, Risiken minimiert und Sanierungen kosten- sowie termingerecht durchgeführt werden – auch bei komplexen Schadstoffbelastungen.

Sie haben Fragen oder planen ein Projekt im Bestand?
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.

📞 Telefon: 07731 / 181546

✉️ E-Mail: post@bau-singen.de

🔗 Weiterführende Infos zur neuen Verordnung:
👉 Flyer Asbest beim Bauen im Bestand

👉 baua.de/Gefahrstoffverordnung

🔗 Die BG BAU bietet zum Thema hilfreiche Materialien, Leitfäden und Schulungen: www.bgbau.de/asbest

Gelbes Fahrzeug im Winter

Sicher und gesund durch den Winter: Maßnahmen für Baustellen

Der Winter stellt Baustellen vor besondere Herausforderungen. Glätte, Kälte, Nässe und Dunkelheit erhöhen die Unfallgefahr. Um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten, hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) eine umfassende Checkliste mit wichtigen Tipps erstellt.

Besonderheiten im Winter:

  • Rutschgefahr minimieren: Schnee regelmäßig räumen und rutschhemmende Materialien wie Sand oder Salz verwenden. Verkehrswege und Gerüste müssen vor Arbeitsbeginn auf Sicherheit geprüft werden.
  • Winterfitte Fahrzeuge: Fahrzeuge mit Winterreifen (Alpine-Symbol) ausrüsten, Schnee und Eis vollständig entfernen und Frostschutzmittel nachfüllen. Defensives Fahren schützt Leben!
  • Schutz vor Kälte: Arbeitgeber sind verpflichtet, beheizte Pausenräume bereitzustellen und für passende Schutzkleidung zu sorgen. Regelmäßige Aufwärmpausen sind essenziell.
  • Arbeiten auf Höhen vermeiden: Schneebedeckte Dächer bergen hohe Absturzgefahren. Schneeräumung und Sicherungssysteme sind unerlässlich.

Empfehlung der BG BAU: Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, passen Sie die Arbeitsweise an und setzen Sie auf Sichtbarkeit durch Reflektoren sowie hochwertige Schutzkleidung. Ein sicherer Arbeitsplatz beginnt mit sorgfältiger Vorbereitung.

Weitere Informationen und Details zur Checkliste finden Sie hier.

Bauarbeiter auf Hubarbeitsbühne vor orangen Gebäude

Richtiges Sichern in mobilen Hubarbeitsbühnen: Was Sie wissen müssen

Die Arbeit mit mobilen Hubarbeitsbühnen bietet eine flexible Lösung für viele Höhenarbeiten, bringt jedoch auch spezifische Sicherheitsrisiken mit sich. Besonders das richtige Sichern der Mitarbeiter ist entscheidend, um Unfälle, wie Abstürze, zu verhindern. Oft herrscht Unklarheit darüber, wann und wie die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) korrekt eingesetzt wird. Doch es gibt klare Vorschriften und Empfehlungen, die unbedingt eingehalten werden sollten.

Wann ist eine Sicherung erforderlich?

Mobile Hubarbeitsbühnen werden in zwei Klassen unterteilt:

  • Klasse A: Scheren- und Teleskopbühnen, bei denen der Schwerpunkt der Bühne innerhalb der Kippkante bleibt.
  • Klasse B: Bühnen mit höherem Risiko, wie Ausleger- oder Gelenkbühnen.

Besonders bei Klasse B-Bühnen, bei denen ein erhöhtes Absturzrisiko durch den Peitscheneffekt besteht, ist eine Sicherung Pflicht. Auf Scherenbühnen (Klasse A) ist PSAgA nur unter bestimmten Bedingungen erforderlich, beispielsweise wenn die Gefährdungsbeurteilung dies vorgibt.

Der gefährliche Peitscheneffekt

Der Peitscheneffekt tritt vor allem bei Teleskop- und Gelenkbühnen auf. Er entsteht durch abrupte Bewegungen der Bühne, wie z.B. Versetztfahrten oder das Anprallen an Hindernisse, und kann den Bediener aus der Arbeitsplattform schleudern. Um dieses Risiko zu minimieren, ist das Tragen der PSAgA bei solchen Bühnen unverzichtbar.

Welche Ausrüstung ist erforderlich?

Eine vollständige PSAgA besteht aus drei Hauptkomponenten:

  1. Auffanggurt: Ein 2-Punkt-Auffanggurt nach EN 361 bietet die nötige Flexibilität, um sich sicher an verschiedenen Anschlagpunkten in der Bühne zu befestigen.
  2. Verbindungsmittel: Es sollte eine maximale Systemlänge von 1,8 Metern, eine Längenverstellbarkeit und einen Falldämpfer haben, um die Aufprallenergie im Falle eines Sturzes zu reduzieren.
  3. Anschlagpunkt: Nur gekennzeichnete Anschlagpunkte nach EN 795 dürfen genutzt werden. Der Handlauf der Bühne ist kein sicherer Anschlagpunkt!

Regelmäßige Prüfung und Schulung

Die PSAgA muss regelmäßig geprüft werden, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Mindestens einmal im Jahr sollte die Ausrüstung durch einen Sachkundigen überprüft werden, während die Benutzer vor jedem Einsatz eine Sichtprüfung durchführen müssen. Zusätzlich ist eine fundierte Schulung der Bediener erforderlich, die auch den Umgang mit PSAgA umfasst.

Fazit: Sicherheit geht vor

Das Tragen der richtigen Absturzsicherung in mobilen Hubarbeitsbühnen ist unerlässlich, um Unfälle zu vermeiden. Klare Vorgaben durch die Gefährdungsbeurteilung und die regelmäßige Wartung und Schulung gewährleisten eine sichere Arbeitsumgebung.

Haben Sie Fragen zur richtigen Sicherung oder zur Auswahl der passenden Ausrüstung? Die B.A.U. Kunz GbR in Singen steht Ihnen mit umfassender Beratung zur Seite.

Kontaktieren Sie uns: 📞 Telefon: 07731 / 18 15 45
✉️ E-Mail: post@bau-singen.de

Ihre Sicherheit ist unser oberstes Anliegen!

Sicherheit auf Scherenbühnen – wie Unfälle vermeiden

Scherenbühnen sind ein unverzichtbares Hilfsmittel für zahlreiche Arbeiten in der Höhe, doch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen können Unfälle passieren. Zwischen 2018 und 2022 gab es in Deutschland 387 gemeldete Unfälle mit Hubarbeitsbühnen, darunter auch tödliche Vorfälle. Zwar betreffen nur 5 % der tödlichen Unfälle Scherenbühnen, doch die Sicherheit bei der Nutzung dieser Geräte bleibt von zentraler Bedeutung.

Zu den häufigsten Unfallursachen gehören Stürze aus dem Arbeitskorb, Stromschläge, das Umkippen der Bühne, Einklemmen und mechanische Defekte. Viele dieser Unfälle sind jedoch vermeidbar.

Typische Fehler bei der Nutzung von Arbeitsbühnen:

  • Mangelnde Unterweisung und Schulung der Bediener
  • Verzicht auf das Tragen von Schutzausrüstung
  • Überladung des Arbeitskorbes
  • Unsachgemäße Positionierung der Bühne
  • Vernachlässigung von Witterungsverhältnissen

Unsere Maßnahmen zur Unfallvermeidung:

Wenn Sie mit dem Ingenieurbüro BAU in Singen arbeiten, brauchen Sie sich über diese Fehlerquellen keine Sorgen zu machen. Wir legen höchsten Wert auf Arbeitssicherheit und schulen unsere Mitarbeiter regelmäßig, ihre Mitarbeiter aufzuklären, diese Fehlerquellen zu vermeiden

Möchten Sie mehr über unsere Sicherheitsstandards erfahren? Kontaktieren Sie uns gerne!

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Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen – denn nur ein sicherer Arbeitsplatz ist ein guter Arbeitsplatz.

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