Umweltschutz auf Baustellen

Bei einem Abbruch oder einer Sanierung eines Gebäudes/baulicher Anlage muss mit Schadstoffrisiken gerechnet werden (z. B. Asbest, Teer, PCB, Schwermetalle, MKW). Je nach Erstellungsdatum und/oder gewerblicher Nutzung des Gebäudes muss vor Beginn der Abbruch- und Sanierungsmaßnahme ein Abbruch- und Entsorgungskonzept (Schadstoffgutachten) von einem fachkundigen Sachverständigen erstellt werden. Daraus ergibt sich ein Rückbau-  und Entsorgungsplan, der angibt in welcher Form die abgebrochenen Baumaterialien separiert, wiederverwendet oder verwertet werden können.

Bei einer Nutzungsänderung durch eine Neubebauung von Altstandorten oder Altablagerungen ist mit kontaminierten Boden oder gefährlichen Altablagerungen (Altlasten) zu rechnen. Hier sind alle Aushubarbeiten fachgutachterlich zu begleiten, damit die kontaminierten Bereiche zuverlässig abgetrennt und entsorgt werden. Die Notwendigkeit einer Fachbauleitung für Altlasten wird in der Baugenehmigung von der zuständigen Fachbehörde beschrieben.

Unsere qualifizierten Mitarbeiter verfügen über eine ingenieurtechnische und geologische Ausbildung und jahrelange praktische Erfahrung sowie die dafür erforderlichen Schulungen (Sachkunde für die Bearbeitung von Altlasten; DGUV-R 101-004 Anhang 6A; TRGS 519 Anlage 3; TRGS 524 Anlage 2A; Laga PN 98; AQS Lehrgänge für Probennehmer BW; Fachkundenachweis „Messen von Asbest und KMF“)

Manche Gefahrstoffe beinhalten ein hohes gesundheitliches Risiko und sind je nach Belastungssituation zu entsorgen oder geordnet zu verwerten. Hierzu ist eine Nachweisführung angeordnet, die notfalls mit der Festsetzung von Zwangsgeldern durchgesetzt wird. Die Bedingungen und Auflagen zur Beseitigung sind oft zeit- und kostenintensiv, so dass die Kosten für den Hausabriss und die Entsorgung einen nicht unerheblichen Posten darstellen können.

Hier finden Sie eine Auswahl unserer Arbeiten zu Projekten aus dem Bereich Umweltschutz: