Arbeitssicherheit auf Baustellen:

Sobald auf einer Baustelle mehrere Gewerke und Arbeitgeber gleichzeitig tätig sind, ist ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) für die Baustellensicherheit nach §3 der Baustellenverordnung (BaustellV) notwendig. Die Bestellung eines geeigneten Koordinators hat der Bauherr zu treffen, es sei denn, er beauftragt einen Dritten, die Planung und Ausführung sowie die Koordinierung des Bauvorhabens in eigener Verantwortung zu treffen. 

Unsere erfahrenen Mitarbeiter begleiten das Bauvorhaben während der gesamten Planungs- und Ausführungsphase. Wir erfüllen die Qualifikation nach RAB30 als Sonderfachmann für Stufe 1 (z.B. Ein- und Mehrfamilienhäuser) und Stufe 2 (Industriebauten und Geschoßwohnungsbau) mit hohen sicherheitstechnischen Anforderungen.

Arbeitsschutz auf Baustellen bedeutet eine Verbesserung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten in der Bauwirtschaft zur Reduzierung von Arbeitsunfällen.

Die Leistungen nach BaustellV beinhalten die Erstellung eines Sicherheits-und Gesundheitsplanes (SiGe-Plan) nach einem objektspezifischen Bauzeitenplan, einer Vorankündigung, einer Baustellenordnung, eine Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk, Baustellenbegehungen mit Dokumentation und Prävention von Sicherheitsrisiken sowie Sicherheitsunterweisungen von Mitarbeitern der einzelnen Gewerke. 

Je nach Gefährdungspotential der anstehenden Arbeiten müssen vorab Gefährdungsbeurteilungen erstellt und entsprechend weitergegeben werden. Die Sicherheit am Bau ist wesentlicher Bestandteil, um einen reibungslosen Ablauf der beschäftigten Gewerke auf der Baustelle zu gewährleisten.

Im Bereich Maschinenbau betreuen wir den Neubau und Modernisierungen von Industrieanlagen im sicherheitstechnischen Bereich. Dies beinhaltet die Erstellung von Risiko- und Gefährdungsanalysen, Unterweisungen von Gewerken, Abstimmen von Arbeitsabläufen (Montage- und Rückbauanleitungen) und die laufende Kontrolle der Einhaltung aller Maßnahmen zur Arbeitssicherheit.

Eindrücke unserer Aufgaben und Tätigkeiten aus dem Bereich Arbeitssicherheit: