Novelle der Gefahrstoffverordnung: Was jetzt beim Umgang mit Asbest gilt (Stand 2025)

Trotz des Asbestverbots von 1993 sind Millionen Gebäude in Deutschland noch immer von Gefahrstoffverschmutzung betroffen. Seit dem 5. Dezember 2024 gilt die neue Fassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Besonders relevant für die Baupraxis: die neuen Regelungen zum Umgang mit Asbest in Bestandsgebäuden – einem der gefährlichsten Altlastenstoffe im Bauwesen.

Was hat sich geändert?

Die überarbeitete GefStoffV bringt unter anderem folgende Neuerungen:

  • Risikoorientierte Schutzmaßnahmen (Ampelmodell): Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen wie Asbest werden nun nach Risiko eingestuft (niedrig, mittel, hoch). Daraus ergeben sich abgestufte Schutzmaßnahmen.
  • Funktionale Instandhaltung: Bestimmte handwerkliche Tätigkeiten – z. B. das Fräsen von Schlitzen in asbesthaltigem Putz – sind unter Einhaltung strenger Schutzmaßnahmen wieder erlaubt.
  • Technische Erkundung: Arbeitgeber:innen dürfen gezielt Fachfirmen mit der Untersuchung potenziell asbestbelasteter Bereiche beauftragen.
  • Psychische Belastung: Erstmals müssen auch psychische Auswirkungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
  • Private Haushalte: Auch private Bauherr:innen haben jetzt Mitwirkungspflichten, z. B. bei der Bereitstellung von Informationen über mögliche Gefahrstoffe.
  • Anzeige- und Sachkundenachweispflichten: Tätigkeiten mit Asbest sind weiterhin anzeige- und zulassungspflichtig und dürfen nur von sachkundigen Personen ausgeführt werden.

Was bedeutet das für Ihre Bauprojekte?

Die neue Regelung schafft mehr Klarheit und Spielräume, insbesondere im Bestand. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Dokumentation, Arbeitsschutz und die Schulung aller Beteiligten.

Als erfahrenes Bauingenieurbüro für Rückbau, Altlastenentsorgung und Abbruchkonzepte unterstützen wir Sie in allen Projektphasen – von der ersten Bestandsaufnahme über die Gefährdungsbeurteilung bis hin zur fachgerechten Umsetzung nach TRGS 519.

Unsere Leistungen im Überblick:

Bei Abbruch-, Rückbau- oder Sanierungsmaßnahmen sowie bei der Neubebauung kontaminierter Standorte ist der Schutz von Mensch und Umwelt oberstes Gebot. Wir bieten umfassende Ingenieur- und Sachverständigenleistungen in den folgenden Bereichen:

  • Erstellung von Abbruch- und Entsorgungskonzepten (Schadstoffgutachten) durch zertifizierte Fachpersonen bei Verdacht auf Schadstoffe wie Asbest, PCB, PAK, Schwermetalle, Teer, MKW u. a.
  • Rückbau- und Entsorgungsplanung, einschließlich Trennung, Wiederverwendung und Verwertung von Baumaterialien gemäß geltenden Richtlinien
  • Fachgutachterliche Begleitung von Aushubarbeiten bei kontaminierten Böden und Altstandorten (Altlasten), inklusive Koordination mit den zuständigen Behörden
  • Fachbauleitung für Altlasten nach behördlicher Auflage – Planung, Überwachung und Dokumentation gemäß Genehmigungsauflagen
  • Nachweisführung bei Gefahrstoffen inkl. Messungen, Beprobung, Entsorgungsdokumentation und rechtskonformer Abwicklung
  • Schulung und Qualifikation unserer Mitarbeitenden:
    • Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 (Asbest)
    • Fachkunde TRGS 524 Anlage 2A (kontaminierte Bereiche)
    • DGUV-R 101-004 Anhang 6A
    • LAGA PN 98
    • AQS-Lehrgänge für Probennehmer (BW)
    • Nachweis „Messen von Asbest und KMF“

Gefahrstoffe stellen ein erhebliches Risiko für Gesundheit und Umwelt dar. Unsere Arbeit stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten, Risiken minimiert und Sanierungen kosten- sowie termingerecht durchgeführt werden – auch bei komplexen Schadstoffbelastungen.

Sie haben Fragen oder planen ein Projekt im Bestand?
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.

📞 Telefon: 07731 / 181546

✉️ E-Mail: post@bau-singen.de

🔗 Weiterführende Infos zur neuen Verordnung:
👉 Flyer Asbest beim Bauen im Bestand

👉 baua.de/Gefahrstoffverordnung

🔗 Die BG BAU bietet zum Thema hilfreiche Materialien, Leitfäden und Schulungen: www.bgbau.de/asbest